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   OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 2b Ss 86/00 - 29/00 I   

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OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 2b Ss 86/00 - 29/00 I (https://dejure.org/2000,9654)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.05.2000 - 2b Ss 86/00 - 29/00 I (https://dejure.org/2000,9654)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Mai 2000 - 2b Ss 86/00 - 29/00 I (https://dejure.org/2000,9654)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • JR 2001, 202
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 13.06.1985 - 4 StR 219/85

    Hinterziehung von Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 2b Ss 86/00
    Ob die Verteidigung der Rechtsordnung eine Vollstreckung der Freiheitsstrafe gebietet, hat der Tatrichter unter allseitiger Würdigung von Tat und Täter zu entscheiden (BGH NStZ 1985, 459 ).

    Insbesondere in Anbetracht der zahlreichen und zum Teil erheblichen Vorstrafen, des mehrfachen Bewährungsversagens und der Begehung der Straftat während des Laufes einer Bewährungsfrist ist nicht ausgeschlossen, daß die Rechtstreue der Bevölkerung, auf deren Erhalt es ankommt, ernsthaft beeinträchtigt wird und es von der Allgemeinheit als ungerechtfertigtes Zurückweichen vor der Kriminalität angesehen werden müßte, wenn bei dieser Sachlage die Vollstreckung der Freiheitsstrafe erneut zur Bewährung ausgesetzt wird (BGHSt 24, 40, 45, 46; 24 64, 66, 69; BGH NStZ 1985, 459 ).

  • BGH, 11.10.1963 - 4 StR 343/63

    Blutprobe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 2b Ss 86/00
    Jedoch setzt eine Strafaussetzung nach § 56 Abs. 1 Satz 1 StGB voraus, daß diese Erwartung durch Tatsachen begründet ist (BGH VRS 25, 426 ).

    Der Richter muß jedoch von der durch Tatsachen begründeten Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit überzeugt sein (BGHSt 7, 6; BGH VRS 25, 426 ; BGH NStZ 1988, 452 ; BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 13; BGH StV 1991, 514).

  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 2b Ss 86/00
    Insbesondere in Anbetracht der zahlreichen und zum Teil erheblichen Vorstrafen, des mehrfachen Bewährungsversagens und der Begehung der Straftat während des Laufes einer Bewährungsfrist ist nicht ausgeschlossen, daß die Rechtstreue der Bevölkerung, auf deren Erhalt es ankommt, ernsthaft beeinträchtigt wird und es von der Allgemeinheit als ungerechtfertigtes Zurückweichen vor der Kriminalität angesehen werden müßte, wenn bei dieser Sachlage die Vollstreckung der Freiheitsstrafe erneut zur Bewährung ausgesetzt wird (BGHSt 24, 40, 45, 46; 24 64, 66, 69; BGH NStZ 1985, 459 ).
  • OLG Celle, 13.04.2010 - 32 Ss 7/10

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne

    Zwar obliegt die Entscheidung nach § 56 Abs. 1 StGB, ob dem Angeklagten eine günstige Prognose gestellt wird, dem pflichtgemäßem Ermessen des Tatrichters (OLG Düsseldorf JR 2001, 202, 203).

    Das Revisionsgericht hat die Wertungen des Tatrichters, der ausschließlich einen eigenen Eindruck von dem Angeklagten in der Hauptverhandlung hat gewinnen können, bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen (BGHSt 29, 319, 320; BGH NStZ 1998, 408, 410; BGH NStZ 2001, 366; BGH wistra 2002, 137; OLG Celle Blutalkohol 36 [1999], 188; OLG Düsseldorf JR 2001, 202 f.; siehe auch Wohlers JR 2002, 204; Groß, in: Münchener Kommentar zum StGB, Band 2, 2005, § 56 Rn. 63; Mosbacher, in: Satzger/Schmitt/Widmaier, StGB, 2009, § 56 Rn. 50).

    Die revisionsgerichtliche Überprüfung ist damit auf das Vorliegen von Rechts- und Ermessensfehlern begrenzt (BGHSt 6, 392; OLG Düsseldorf JR 2001, 202, 203).

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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialprognose; Tatrichter; Vollstreckung; Freiheitsstrafe; Bewährung; Aussetzung; Vorstrafen; Straftat

Papierfundstellen

  • JR 2001, 202
 
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